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Zwölferclub e. V. Dortmund
(der sinnloseste Verein Deutschlands)
Satzung des 12er-Clubs

Wichtiger Teil eines jeden eingetragenen Vereins sind die ordentlichen Club-Formalitäten. Auch wir haben bei Eintragung des 12er-Clubs unsere Statuten manifestiert. Zum Nachlesen folgen die offiziellen zwölf Paragraphen des Zwölferclub e. V. Dortmund:

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Zwölfer-Club e. V. Dortmund", hat seinen Sitz in Dortmund und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 01.12. und endet am 30.11.

§2 Der Zweck des Vereins

Der Verein dient zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft der Gründungsmitglieder und einer gemeinsamen Fahrt im Jahr 2012 nach Potiskum (Nigeria).

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag enscheidet der Vorstand.

§4 Ehrenmitgliedschaft

Über einen Antrag auf Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand einstimmig. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. Das Ehrenmitglied hat kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

§6 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich fällig.

§7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.

§8 Der Vorstand des Vereins

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.200,-- DM (Deutsche Mark) ist die Zustimmung aller Vorstandmitglieder erforderlich. Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.

§9 Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden. Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Die Vorstandssitzung ist zu protokolieren.

§10 Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst am 12.12. statt. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladefrist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist die festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Versammlung wird vom Vorstand geleitet. Beschlüsse müssen mit einer Mehrheit von zwei Drittel, Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung einstimmig erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist zu Protokollieren.

§11 Auflösung des Vereins

Der Verein kann frühestens am 12.12.2012 durch einstimmige Entscheidung des Vorstandes und der Mitglieder aufgelöst werden.

§12 Vereinssymbol

Das offizielle Vereinssymbol ist nachfolgend abgebildet: